Vorschriften
Vorschriften und Hinweise für ein gutes kleingärtnerische Zusammenleben in den Schweriner Kleingärten.
Gartenrecht
Die gütliche Beilegung von Streitigkeiten hinsichtlich der Vereinsangelegenheiten bzw. des Pachtvertrages zwischen den Vereinen und seinen Mitglieder bzw. zwischen Verpächter und Pächter im Wege des Vergleichs ist von erheblichem Interesse für das kleingärtnerische Zusammenleben.
Vor diesem Hintergrund hat der Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin e.V. die Schaffung einer Schlichtungsstelle zur Klärung von Streitigkeiten im Vereins- und Pachtrecht in seine Satzung aufgenommen, auf deren Grundlage die folgende Verfahrensordnung gilt.
Wichtige Vorschriften und Hinweise
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Vorstandswahl als Einzel- oder als Blockwahl
Entscheidend für die Wahl des Vorstandes sind entsprechende Festlegungen in der Satzung.
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Handbuch für Vorsitzende
Der Verein als juristische Person, Aufgaben und Funktionen, Finanzwirtschaft, Ver- und Entsorgungsleistungen, Versicherungsdienst und rechtliche Hinweise.
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Bundeskleingartengesetz
Bundeskleingartengesetz
Die wichtigsten Vorschriften für gemeinnützige Kleingartenanlagen als gekürzte Ausgabe vom Bundesverband eutscher Gartenfreunde e.V.
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KEK - Das Kleingarten- entwicklungskonzept
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 15.6.16 den Oberbürgermeister beauftragt, der Stadtvertretung ein Entwicklungskonzept für die Kleingärten in der Gebietskörperschaft der Landeshauptstadt Schwerin vorzulegen.
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Waldbäume im Garten
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist gegenüber einer auf Landesrecht fußenden Baumschutzsatzung höherrangiges Recht und kann diese deshalb durchbrechen.